🗏 Schatzmeister
Die Inhalte dieser Webseite wurden zuletzt am
29.11.2022
aktualisiert.
Stellenbeschreibung:
[Diese Stellenbeschreibung ist lediglich als Muster anzusehen]
Der Schatzmeister wird auch als Kassenwart oder Kassierer bezeichnet.
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Der Schatzmeister wird auch als Kassenwart oder Kassierer bezeichnet.
Aufgaben
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Führung der Vereinskasse
- Erstellung und Bearbeitung von Rechnungen(Ein- und Ausgangsrechnungen)
- Schriftliche Aufstellung des jährlichen Haushalts
- Mitgliederverwaltung- Einzug Mitgliedsbeiträge inkl. Mahnwesen- Neuaufname und Abmeldungen
- Bearbeitung von Zuschussanträgen(z.B. bei Kommunen und Sportverbänden)
- Erledigung aller Steuerangelegenheiten des Vereins
- Berichterstattung über die Finanz- und Vermögenslage(Vorstand, Mitgliederversammlung)
- Beschaffung neuer Finanzmittel
(z.B. durch Sponsoren) - Überwachung des vereinseigenen Vermögens
Persönliche Anforderungen
- Verlässlichkeit und (finanzielles) Geschick
- Gewissenhaftes und sorgfältiges Arbeiten
- Analytisches Denkvermögen
- Strukturiertes Handeln
- Teamorientierung und Konfliktfähigkeit
Fachliche Anforderungen
- Kaufmännische und buchhalterische Kenntnisse
- Grundkenntnisse im Vereins- und Satzungsrecht
- Erfahrung im Steuerrecht
- Grundkenntnisse Software & Medien (eventuell auch DFBnet Finanz)(auch z.B. Office-Programme, Internet, e-Mail, Vereins-Software, etc.)
Einsatzorte
- Home Office
- Vereinsinterne Veranstaltungen(z.B. Barkasse an Spieltagen, Feste, Turniere, etc.)
- Externe Termine(z.B. Banken, Sparkasse, Kommune, Steuerbehörde, Sportbund)
Zeitaufwand
- Durchschnittlich ca. 5 bis 10 Stunden pro Woche bei freier Zeiteinteilung(kann in den Wechselperioden und bei Veranstaltungen auch mehr sein)
Zusammenarbeit mit
- Vorstand, Jugendvorstand, Abteilungsleiter
- Gelegentlich auch Trainer, Übungleiter, Spieler
- Eventuell auch Eltern, Zuschauer, Gäste
Rahmenbedingungen der Stelle
Muss jeder Verein für sich entscheiden.
- Vorlage erweitertes Führungszeugnis und ggfls. Ehrenkodex unterschreiben
- Ehrenamtspauschale gem. § 3, Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes
- Aufwendungsersatz für Fahrtkosten, Telekommunikationskosten
- Übernahme der Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Bereitstellung von Hardware und Software
Hilfestellung bei Interesse
Alle Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter - zur besseren Lesbarkeit habe ich im Text die männliche Form gewählt.